Masern
Die Masern sind eine kindliche Infektionskrankheit durch
das Masernvirus (=Morbillivirus). Diese Viren sind sehr infektiös
und werden durch Sekrete aus dem Mund und der Nase von Patienten übertragen
(sog. Tröpfcheninfektion durch Husten, Sprechen, Niessen). Die
Viren befallen zunächst die Schleimhäute im Mund und Rachen
(=Oropharynx). Danach können Haut, Lunge, Ohren, Kehlkopf oder
das Gehirn infiziert werden.
Der Verlauf der Masernerkrankung wird in vier Stadien
eingeteilt:
- Inkubationsstadium (1. - 8. Tag nach der Ansteckung durch einen
erkrankten Patienten): In diesem Stadium sind die infizierten Menschen
beschwerdefrei (=symptomfrei).
- Prodromalstadium (=katarrhalisches Stadium, 9. - 12. Tag nach
der Ansteckung): In diesem Stadium treten erste Krankheitszeichen
(sog. prodromale Symptome) auf: Nasenschleimhaut-entzündung (=Rhinitis), Augenbindehautentzündung (=Konjunktivitis), Fieber
(über 39,0 Grad Celsius), Husten, Müdigkeit, aufge- dunsenes
Gesicht und Ausschlag an der Mundschleimhaut (sog. „Kalkspritzer“ =Koplik-Flecken =Enanthem).
- Exanthemstadium (13. - 18. Tag nach der Ansteckung): Nach einem
kurzen Fieberabfall tritt erneut ein Fieberanstieg auf.
Es kommt hinter den Ohren, dann über den Kopf und den gesamten
Körper zu fleckförmigen, unterschiedlich großen, roten und
leicht erhabenen Hautausschlägen (=Exanthem). Diese Hautentzündungen
heilen nach fünf Tagen von oben nach unten ab. Komplikationen
der Masernerkrankung sind Lungenentzündung (=Pneumonie), Mittelohrentzündung
(=Otitis media) und Gehirnentzündung (=Enzephalitis).
- Rekonvaleszenzstadium (19. - 29. Tag nach der Ansteckung): Der
Patient erholt sich von der Infektion.
Nach dieser Erkrankung ist der Patient lebenslang vor
einer 2. Ansteckung geschützt.
Der behandelnde Arzt wird zunächst den Mund sowie
die Haut ansehen (=inspizieren) und bei weiteren Beschwerden auch andere
Organe untersuchen. Die Infektion wird durch Antikörper im Blut
(=IgM-Antikörper) gegen das Masernvirus nachgewiesen. Das Virus
selbst kann heute medikamentös noch nicht behandelt werden; aus
diesem Grunde erfolgt eine medikamentöse Linderung der Beschwerden
(=symptomatische Therapie, z.B. durch fiebersenkende Medikamente).
Der Kranke sollte zuhause
bleiben und körperlich geschont werden.
Eine Vorbeugung ist durch eine erste Impfung mit lebenden,
jedoch abgeschwächten Viren (sog. aktive Immunisierung) zwischen
dem 12. und 15. Lebensmonat sinnvoll. Die zweite Impfung findet im 18.
bis 23. Lebensmonat statt. Es erfolgt
eine Kombinationsimpfung gegen Masern – Mumps – Röteln.
Die Impfung verhindert schwere Komplikationen der Masernerkrankung.
Bei ungeimpften Personen ist nach dem Viruskontakt eine Vorbeugung durch
eine Injektion mit schützenden Bluteiweißen (=Immunglobulin G) möglich
(sog. passive Immunisierung).
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht 5 Tage vor und bis zu 4 Tage
nach dem Auftreten der Hautausschläge. Erkrankte Kinder müssen
aus Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen) ferngehalten
werden. Die Leitung ist zu informieren. Ein erneuter Besuch ist frühestens
fünf Tage nach dem Ausbruch des Hautausschlages möglich. Die
Zulassung erfolgt nach ärztlichem Urteil ohne schriftliches Attest.
Kontaktpersonen der Erkrankten sollten, wenn sie nicht geimpft sind
oder früher erkrankt waren, für zwei Wochen keine Gemeinschaftseinrichtung
besuchen. Das Gesundheitsamt muß bei einem Krankheitsverdacht oder einer
gesicherten Masernerkrankung informiert werden.
Dr. Dr. med. Th. Hürter, Geilenkirchen |