Doping
Doping ist die Anwendung von Substanzen aus verbotenen
Wirkstoffgruppen und der Einsatz von verbotenen Methoden.
Die Substanzen sind zumeist Medikamente, die in der Medizin
zur Behandlung von kranken Patienten eingesetzt werden.
Diese Substanzen werden in Wirkstoffgruppen eingeteilt und
in einer Liste veröffentlicht (Quelle 1). Die Liste wird ständig
überarbeitet und steht jedem Sportler, Trainer etc. zur Verfügung.
Das Ziel von Doping ist eine Leistungssteigerung im Sport.
Die verbotenen Dopingsubstanzen bzw. -wirkstoffgruppen
dürfen weder bei gesunden noch bei kranken Sportlern eingesetzt
werden. Darüber hinaus sind auch solche Substanzen verboten, die
diesen sehr ähnlich sind. Jeder Beteiligte sollte zur Sicherheit
immer wieder kontrollieren, ob sein Medikament auf der Dopingliste steht.
Asthmapräparate finden sich ebenfalls
auf der Dopingliste. Sie dürfen allerdings zur Inhalation mit einer
Bescheinigung vom Lungen- oder Teamarzt verwendet werden.
Folgende Wirkstoffgruppen (und ausgewählte Substanzen)
stehen auf der Dopingliste:
| 1. |
Stimulantien (=anregende Medikamente, z.B. Amphetamine, Kokain) |
| 2. |
Narkotika (=Narkose- bzw. starke Schmerzmedikamente, z.B. Morphin) |
| 3. |
Anabole Substanzen (=muskelaufbauende Medikamente, z.B. Nandrolon,
Clenbuterol) |
| 4. |
Diuretika (=urinausscheidende Medikamente, z.B. Furosemid, Spironolacton) |
| 5. |
Peptidhormone (=Eiweißhormone, z.B. Wachstumshormon, Erythropoietin,
Insulin) |
Alle Medikamente werden grundsätzlich mit zwei oder
mehr Namen bezeichnet. Der erste Name ist ein freier, nicht geschützter
Eigenname (z.B. Clenbuterol) für die chemische Substanz.
Der zweite ist eine geschützte Bezeichnung der Firma, die das Medikament
entwickelt hat (z.B. Spiropent ). Dieser geschützte Name steht
in großen Buchstaben auf der Verpackung und ist
an dem hochgestellten R im Kreis zu erkennen. Wenn der Patentschutz
abgelaufen ist, werden weitere Namen von anderen Firmen erfunden, unter
denen das Medikament in Apotheken verkauft wird.
Die Medikamente werden geschluckt, gespritzt oder inhaliert.
Sie gelangen mit dem Blut in die verschiedenen Körperorgane
(z.B. Gehirn, Muskeln, Nieren), wo sie ihre Arzneimittelwirkung entfalten.
Danach werden sie zumeist innerhalb von wenigen Stunden im Körper
(vorzugsweise in der Leber) abgebaut und über den Urin bzw. Stuhl
ausgeschieden, da es sich um Fremdstoffe handelt. Moderne chemische
Laboratorien sind
in der Lage, die unveränderten oder abgebauten Medikamente durch
aufwendige technische Untersuchungen im Blut oder Urin nachzuweisen
und die Menge zu bestimmen. Wenn diese Medikamente oder ihre Abbauprodukte
(=Metabolite) in einer bestimmten Höhe nachgewiesen wurden, die
oberhalb des Normbereiches liegt, wird der Test als positiv bezeichnet.
Die Konsequenzen für den Sportler sind negativ. Bei fehlendem Medikamentnachweis
spricht der Arzt von einem negativen Test, das Testergebnis selbst ist
für den Patienten positiv.
Jedes Medikament wird unterschiedlich schnell vom Körper
aufgenommen, verteilt, abgebaut und ausgeschieden. Diese Zeiträume
sind weitgehend bekannt. Der Zeitablauf (=Kinetik) erklärt, weshalb
nach gewissen Zeitabständen keine Dopingsubstanzen mehr im Körper
nachzuweisen sind und gedopte Sportler einen unauffälligen (=negativen)
Test haben können.
Neben Medikamenten sind auch spezielle Methoden verboten.
Dazu zählen pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen
an der Urinprobe. Darüber hinaus ist Blutdoping (z.B. Bluttransfusionen)
untersagt. Infusionen zur Blutverdünnung (=Plasma-expander) sind
ebenfalls verboten.
Manche Wirkstoffgruppen sind nur mit gewissen Einschränkungen
erlaubt: Alkohol, Cannabinoide (=haschischähnliche Substanzen),
Lokalanästhetika (=lokale Betäubungsmittel), Glukokortikoide
(=Kortisonpräparate) und Beta-Blocker.
Problematisch können Nahrungsergänzungsmittel
sein. Es wurde nämlich festgestellt, daß sie Hormone enthalten
können, die nicht auf dem Etikett genannt werden (Quelle 4). Somit
kann der Dopingtest ohne Kenntnis und Absicht des Sportlers positiv
werden. Hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Die zulässigen Medikamente werden ebenfalls in einer
Liste aufgeführt (Quelle 2). Die Liste enthält Beschwerden
(=Symptome) oder Krankenheiten und die zur Behandlung erlaubten Medikamente.
Ihre Verordnung erfolgt auf einem Rezept durch den behandelnden Arzt.
Diese Medikamente werden im Krankheitsfall eingesetzt. Die Verordnung
für gesunde Sportler durch Ärzte ist unethisch, ein Doping
liegt aber nicht vor.
Quellen:
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1. |
Bundesinstitut für Sportwissenschaft,
Postfach 170148, 53027 Bonn, Tel.: 01888/6400 (www.bisp.de/Aktuelles/index.htm)
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2. |
Deutscher Sportbund. Gemeinsame Anti-Doping-Kommission
DSB/NOK, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt, www.dsb.de
(detaillierte Infos über News und Service, Download, Anti-Doping)
Kostenlose Broschüren: Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung
des Dopings und Liste zulässiger Medikamente. |
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3. |
Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin
und Prävention (Deutscher Sportärztebund) e.V., Abteilung
rehabilitative und präventive Sportmedizin, Universitätsklinik
Freiburg, Tel.: 01802/100800 (kostenlose Hotline für interessierte
Sportler, Trainer, Ärzte, Eltern etc.), www.dgsp.de
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4. |
Deutsche Sporthochschule Köln, Institut
für Biochemie (Leiter: Prof. Dr. Wilhelm Schänzer), .
Carl-Diehm-Weg 6, 50933 Köln, www.dopinginfo.de
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Dr. Dr. med. Th. Hürter, Geilenkirchen |