Berufskrebs
Einige Krebserkrankungen (=Karzinome) können durch
den
Beruf ausgelöst werden. Sie werden dann als Berufskrankheit
(=BK) bezeichnet. Die Ursache können bestimmte Chemikalien (z.B.
Chrom, Benzol), seltener auch Fremdkörper (z.B. Asbest) oder radioaktive
Strahlung sein. Die Karzinome treten in bestimmten Organen auf. Die
Anerkennung und finanzielle Entschädigung eines Berufskrebses kann
erfolgen, wenn die Bundesregierung das Karzinom in eine Liste der Berufskrankheitenverordnung
aufgenommen hat.
Der behandelnde Arzt muß überprüfen, ob die
festgestellte Krebserkrankung in der Liste steht. Darüber hinaus
ist zu klären, ob der Patient früher einer Belastung durch
krebserregende
(=karzinogene) Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt war.
Ergibt sich daraus der Verdacht auf eine beruflich verursachte Krebserkrankung,
erfolgt eine ärztliche Meldung mit einem grünen Vordruck (umgangssprachlich
„Grünmeldung“ genannt) an die zuständige Berufsgenossenschaft
(=BG). Die Adresse kann im Betrieb oder bei der Gewerkschaft erfragt
werden. Der betroffene Patient darf selbst Nachforschungen anstellen
und den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden.
Die BG läßt zunächst durch einen eigenen Ingenieur
des Technischen Aufsichtsdienstes (=TAD) in den Betrieben überprüfen,
ob eine Belastung (=Exposition) gegenüber krebserregenden Stoffen
bestanden hat. Die entscheidende Belastung liegt zumeist 20 bis 30 Jahre
zurück. Falls ein Kontakt vorgelegen hat, wird nachfolgend ein
ärztliches Gutachten eines medizinischen Sachverständigen
in dessen Praxis oder Klinik durchgeführt. Der Gutachter empfiehlt
die Anerkennung oder Ablehnung der Berufserkrankung und ggf. eine finanzielle
Entschädigung, die sich nach der Höhe der Funktionseinbuße
richtet. Das Ausmaß der Funktionseinbuße wird durch die Minderung der
Erwerbsfähigkeit (=MdE) ausgedrückt. Das Gutachten selbst
wird intern von der Berufsgenossenschaft und dem staatlichen Gewerbearzt
überprüft. Falls die Anerkennung einer Berufskrankheit und/oder
eine Entschädigung abgelehnt werden, können der Patient und/oder
sein Vertreter (z.B. Gewerkschaft, Silikosebund) zunächst Widerspruch
einlegen und danach klagen. Da ärztliche Gutachter durchaus unterschiedlicher
Meinung sein können, führt die Klage in manchen Fällen
noch zum Erfolg.
Nachfolgend die bösartigen Berufskrebserkrankungen
mit ihren BK-Nummern (=Listen-Nummern), Krebslokalisationen und häufigen
Ursachen:
| BK-Nr.1103: |
Krebs des Nasenraumes sowie der Lunge durch Chrom (z.B. Schweißen
von Chrom- Nickel-Stahl, Elektrodenschweißen) |
| BK-Nr.1108: |
Krebs der Lunge, Leber und Haut durch Arsen (z.B. früher
Weinbau, Glasherstellung) |
| BK-Nr.1301: |
Krebs der Blase und der Nieren durch aromatische Amine (z.B. in
der chemischen Industrie) |
| BK-Nr.1302: |
Krebs der Leber und Nieren bzw. Blase durch Halogenkohlenwasserstoffe
(z.B. PVC-Herstellung) |
| BK-Nr.1303: |
Bluterkrankungen durch Benzol (z.B. Kokereien, KFZ-Betriebe) |
| BK-Nr.1310: |
Lungenkrebs durch Alkyl-Aryl-Oxide (früher chemische Industrie) |
| BK-Nr.1311: |
Lungen- und Magenkrebs durch Alkyl-Aryl-Sulfide (früher Kampfgase) |
| BK-Nr.2402: |
Krebs von Haut, Lungen und Blut durch ionisierende Strahlen (früher
Uranbergbau) |
| BK-Nr.3101: |
Leberkrebs bei Hepatitis-Infektion (z.B. medizinischer Bereich) |
| BK-Nr.4101: |
Lungenkrebs durch Silikose (z.B. bergmännische Tätigkeit) |
| BK-Nr.4102: |
Lungenkrebs durch Siliko-Tuberkulose (z.B. bergmännische
Tätigkeit) |
| BK-Nr.4104: |
Lungen- und Kehlkopfkrebs durch Asbest (z.B. Arbeiten mit Asbestplatten)
|
| BK-Nr.4105: |
Seltener Krebs des Brustkorbes und Bauches (sog. Mesotheliom durch
Asbestplatten- verarbeitung) |
| BK-Nr.4109: |
Krebs der Nase und Bronchien durch Nickel (z.B. Metallverarbeitung) |
| BK-Nr.4110: |
Lungenkrebs durch Kokereirohgase (z.B. Kokereien, Gaswerke) |
| BK-Nr.4203: |
Nasenkrebs durch Holzstaub (z.B. holzverarbeitende Industrie)
|
| BK-Nr.5102: |
Hautkrebs (z.B. durch Teer, Ruß) |
(Details auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft
für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (www.dgaum.de)).
Quelle:
Popp W. und Mitarbeiter: Deutsches Ärzteblatt 100 (2003), A35-A40
Dr. Dr. med. Th. Hürter, Geilenkirchen |